Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten
Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über den ordnungsgemäßen Umgang mit Elektroaltgeräten und deren Entsorgung zu informieren.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll (Restmüll), sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien, Akkus und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte zur Vorbereitung auf die Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoffhöfe) oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Eine Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme im Online- und Versandhandel besteht für Händler, wenn die Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt oder die gesamten Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter betragen. Da wir diese Flächengrenzen unterschreiten, besteht für uns keine gesetzliche Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme in unserem eigenen Lager. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen dringend, die kostenlosen Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises zu nutzen.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer, Notebooks oder Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für das Löschen der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „Durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist und nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden darf.